Stellungnahme des FETZ zur geplanten Legalisierung von Cannabis

Nachdem in anderen europäischen Ländern der Konsum von Cannabis bereits straffrei ist, plant die Bundesregierung auch in Deutschland eine Legalisierung von Cannabis. Das Bundeskabinett hat ein entsprechendes „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ bereits beschlossen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640).

 

Im KVSG haben wir uns die seelische Gesundheit zum höchsten Ziel gesetzt und möchten daher auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, eine Legalisierung von Cannabis durch medizinisch-wissenschaftliche Maßnahmen zu begleiten um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Unsere eigenen Forschungsarbeiten aus dem FETZ deuten z.B. darauf hin, dass sich Cannabiskonsum besonders im jungen Lebensalter auf das Gehirn auswirkt (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33658653/).

 

Daher ist es besonders wichtig die Altersgrenze für den Zugang zu Cannabis nicht zu niedrig zu setzen (nicht unter 21 Jahre), da vermutlich sowohl neurobiologische als auch psychologische Reifungsprozesse nicht abgeschlossen sind. Zudem sollten flächendeckend und niederschwellig Beratungs- und Behandlungsangebote verfügbar sein um sicherzustellen, dass insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene über Risiken aufgeklärt sind und unmittelbar Zugang zu Behandlungsangeboten haben. Letztlich sprechen wir uns dafür aus, dass Einnahmen aus Cannabisverkauf vollständig Prävention, Jugendschutz und Suchtversorgung zu Gute kommen. Durch entsprechende Begleitforschung sollten dann, die Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis auf die seelische Gesundheit untersucht werden. Für weitere Details empfehlen wir die aktuelle Stellungnahme zur Cannabis-Legalisierung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde: https://www.dgppn.de/schwerpunkte/aktuelle-positionen-1/aktuelle-positionen-2022/positionspapier-cannabislegalisierung.html